Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD für Unternehmen

Die Landschaft der Unternehmensberichterstattung verändert sich grundlegend. Mit der zunehmenden Bedeutung von Umwelt- und Sozialthemen rückt die Nachhaltigkeitsberichterstattung immer stärker in den Fokus. Was früher als freiwillige Maßnahme galt, wird nun für immer mehr Unternehmen zur gesetzlichen Pflicht. Diese Entwicklung stellt viele Betriebe vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen für zukunftsorientierte Unternehmen.

Der Wandel in der Unternehmensberichterstattung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitert die klassische Finanzberichterstattung um ökologische und soziale Aspekte. Unternehmen dokumentieren dabei, wie sie mit Umweltbelangen, sozialen Themen und Aspekten der Unternehmensführung umgehen. Diese nicht-finanziellen Informationen gewinnen für Investoren, Kunden und andere Stakeholder zunehmend an Bedeutung.

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die EU einen entscheidenden Schritt unternommen, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen verbindlicher zu gestalten. Diese Richtlinie stellt eine Weiterentwicklung der früheren CSR-Richtlinie dar und zielt darauf ab, die Transparenz bei Nachhaltigkeitsthemen deutlich zu erhöhen.

Wer ist von der Berichtspflicht betroffen?

Während die bisherige CSR-Richtlinie hauptsächlich große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zur Berichterstattung verpflichtete, weitet die CSRD den Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich aus:

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen, die bereits der bisherigen CSR-Richtlinie unterlagen, nach den neuen Standards berichten. Dies betrifft kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sowie bestimmte Finanzinstitute.

Ab dem 1. Januar 2025 folgen alle großen Unternehmen, auch wenn sie nicht kapitalmarktorientiert sind. Als groß gelten Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro, Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro oder durchschnittlich 250 Beschäftigte.

Ab dem 1. Januar 2026 werden auch börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einbezogen, wobei hier ein Aufschub bis 2028 möglich ist.

Aktuelle Entwicklungen deuten jedoch auf mögliche Änderungen hin. Die EU-Kommission hat im Februar 2025 einen Vorschlag für ein „Omnibus-Paket“ vorgelegt, das eine deutliche Reduktion der berichtspflichtigen Unternehmen vorsieht. Demnach sollen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro zur Berichterstattung verpflichtet sein.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was muss berichtet werden?

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD umfasst wesentlich mehr Informationen als die bisherige nicht-finanzielle Erklärung. Zentrale Berichtsinhalte sind:

Umweltbelange: Klimaschutz, Ressourcennutzung, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft.

Soziale Aspekte: Arbeitsbedingungen, Gleichstellung, Menschenrechte und Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften.

Governance-Themen: Unternehmensführung, Geschäftsethik, Korruptionsbekämpfung und Diversität in Führungsgremien.

Eine Besonderheit der CSRD ist das Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“. Unternehmen müssen sowohl berichten, wie Nachhaltigkeitsaspekte ihr Geschäft beeinflussen (Outside-In), als auch wie ihre Geschäftstätigkeit sich auf Umwelt und Gesellschaft auswirkt (Inside-Out).

Die Berichterstattung erfolgt nach verbindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden. Diese Standards sollen die Vergleichbarkeit und Qualität der Berichte sicherstellen.

Wie wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellt?

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts erfolgt in mehreren Schritten:

Bestandsaufnahme: Zunächst gilt es, den aktuellen Stand der Nachhaltigkeitsaktivitäten im Unternehmen zu erfassen und Verantwortlichkeiten festzulegen.

Wesentlichkeitsanalyse: Im nächsten Schritt wird ermittelt, welche Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen besonders relevant sind. Dies geschieht unter Berücksichtigung der doppelten Wesentlichkeit.

Datenerhebung: Die erforderlichen Daten zu Umweltauswirkungen, sozialen Aspekten und Governance-Themen werden systematisch erfasst.

Strategieentwicklung: Basierend auf den Ergebnissen werden Nachhaltigkeitsziele definiert und in die Unternehmensstrategie integriert.

Berichterstellung: Die gesammelten Informationen werden gemäß den ESRS-Standards aufbereitet und in den Lagebericht integriert.

Prüfung: Die berichteten Nachhaltigkeitsinformationen müssen einer externen Prüfung unterzogen werden.

Viele Unternehmen, die erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, stehen vor erheblichen Herausforderungen. Besonders die Datenerfassung und die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse erweisen sich oft als komplex. Es kann daher sinnvoll sein, auf externe Unterstützung zurückzugreifen oder sich an bewährten Vorgehensweisen zu orientieren.

Chancen und Herausforderungen

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bringt neben dem zusätzlichen Aufwand auch zahlreiche Chancen mit sich:

Risikoerkennung und -management: Durch die systematische Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsthemen können Unternehmen Risiken frühzeitig erkennen und gegensteuern.

Wettbewerbsvorteile: Nachhaltig agierende Unternehmen können sich positiv von Mitbewerbern abheben und neue Marktchancen erschließen.

Besserer Zugang zu Kapital: Investoren berücksichtigen zunehmend ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) bei ihren Anlageentscheidungen.

Stärkung der Unternehmenskultur: Die Beschäftigung mit Nachhaltigkeitsthemen kann die Mitarbeitermotivation und -bindung verbessern.

Diesen Chancen stehen jedoch auch Herausforderungen gegenüber:

Hoher Initialaufwand: Die erstmalige Einrichtung von Systemen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordert erhebliche Ressourcen.

Komplexität der Standards: Die ESRS-Standards sind umfangreich und teilweise schwer verständlich.

Datenverfügbarkeit: Besonders in der Lieferkette ist es oft schwierig, zuverlässige Nachhaltigkeitsdaten zu erheben.

Vermeidung von Greenwashing: Unternehmen müssen darauf achten, dass ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt und nicht zu Marketingzwecken beschönigt wird.

Unterstützungsangebote und Hilfestellungen

Für Unternehmen, die sich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen, gibt es verschiedene Unterstützungsangebote:

Industrie- und Handelskammern bieten Informationsveranstaltungen und Beratung an.

Branchenverbände entwickeln spezifische Leitfäden und organisieren Erfahrungsaustausch zwischen Mitgliedsunternehmen.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) stellt Orientierungshilfen zur Verfügung und hat angekündigt, die ESRS in seinen Standard zu integrieren.

Verschiedene Software-Lösungen können die Datenerfassung und Berichterstellung erleichtern.

Unternehmen mit bestehenden Umweltmanagementsystemen wie EMAS können auf diesen aufbauen, da viele der erforderlichen Daten bereits vorliegen.

Fazit und Ausblick

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung befindet sich aktuell in einer Umbruchphase. Die Anforderungen werden komplexer und betreffen mehr Unternehmen, gleichzeitig gibt es Bestrebungen, die Belastung insbesondere für kleinere Unternehmen zu reduzieren.

Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben gewinnt die Transparenz über Nachhaltigkeitsleistungen an Bedeutung – nicht nur für Investoren und Kunden, sondern auch für Mitarbeitende und die Gesellschaft insgesamt. Unternehmen sind daher gut beraten, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung als strategische Chance zu begreifen.

Die aktuelle Diskussion um mögliche Vereinfachungen der Berichtspflichten sollte dabei aufmerksam verfolgt werden. Gleichzeitig ist es ratsam, die grundlegenden Vorbereitungen für eine systematische Erfassung und Steuerung von Nachhaltigkeitsthemen voranzutreiben – denn der Trend zu mehr Transparenz in Umwelt- und Sozialfragen wird sich auch in Zukunft fortsetzen.